Die Anmietung eines Reisemobiles ist Vertrauenssache. Für die schönsten Tage im Jahr mieten Sie bei uns ein gepflegtes und technisch einwandfreies Reisemobil. Wir vermieten nur neue bzw. neuwertige Reisemobile. Gerne unterstützen wir Sie mit Tipps und Ratschlägen für unbeschwerte Urlaubstage in Ihrem "Ferienhaus auf Rädern".

 

Preisgruppe A. Niep Mobil A160LS

  • Grundriss
  • Bilder
  • Beschreibung
  • Technische Daten
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Zum Vergrößern auf die Bilder klicken.
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Der Klassiker unter den Alkovenmodellen,

  • 4er Sitzgruppe mit gegenüberliegender Sitzbank
  • geräumiges Bad
  • großem Alkovendoppelbett.
Sitz / Schlafplätze 4 / 5
Leistung 85 KW
zul. Gesamtgewicht 3495 Kg
Motorisierung Fiat 2,0L Multijet EURO 5 Abgasnorm
Abmessung L / B / H 5,95 / 2,33 / 3,10 m
Führerscheinklasse B bzw. 3


Preisgruppe B. Niep Mobil T135HB

  • Grundriss
  • Bilder
  • Beschreibung
  • Technische Daten
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Kompakter Teilintegrierter mit

  • Doppelbett hinten
  • 2er Sitzbank
  • Einzelbank rechts
  • drehbaren Fahrer- und Beifahrersitzen
  • geräumiges Bad
  • große Heckgarage.
Sitz / Schlafplätze 4 / 3
Leistung 85 KW
zul. Gesamtgewicht 3495 Kg
Motorisierung Fiat 2,0L Multijet EURO 5 Abgasnorm
Abmessung L / B / H 6,20 / 2,33 / 2,91 m
Führerscheinklasse B bzw. 3


Preisgruppe C. Niep Mobil T448EB

  • Grundriss
  • Bilder
  • Beschreibung
  • Technische Daten
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Kompakter Teilintegrierter mit

  • Einzelbetten hinten
  • Hubbett über der Sitzgruppe
  • 2er Sitzbank
  • Sitzbank rechts
  • drehbaren Fahrer- und Beifahrersitzen
  • geräumiges Bad
  • großer Kühlschrank
  • große Heckgarage.
Sitz / Schlafplätze 4 / 4
Leistung 85 KW
zul. Gesamtgewicht 3495 Kg
Motorisierung Fiat 2,0L Multijet EURO 5 Abgasnorm
Abmessung L / B / H 7,40 / 2,33 / 2,95 m
Führerscheinklasse B bzw. 3


Preisgruppe D. Niep Mobil A464HB

  • Grundriss
  • Bilder
  • Beschreibung
  • Technische Daten
grafik

Alkovenmobil mit

  • Doppelbett hinten
  • 4er Sitzgruppe
  • großer Küche
  • geräumiges Bad
  • großes Alkovendoppelbett
  • großer Kühlschrank
  • großer Heckgarage
Sitz / Schlafplätze 6 / 6
Leistung 96 KW
zul. Gesamtgewicht 3500 Kg
Motorisierung Fiat 2,3L Multijet EURO 5 Abgasnorm
Abmessung L / B / H 7,30 / / 2,33 / 3,10 m
Führerscheinklasse B bzw. 3

 

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Mietpreise

2012 Nachsaison Hauptsaison
  Modelle

alle Zeiten
außer Hauptsaison


7-13 Miettage

alle Zeiten
außer Hauptsaison


14- 27 Miettage

22.07. - 06.09.
23.12. - 08.01.


14-27 Miettage

A A160LS 102,00 Euro 95,00 Euro 110,00 Euro
B T135HB 105,00 Euro 97,00 Euro 115,00 Euro
C T448EB 110,00 Euro 102,00 Euro 120,00 Euro
D A464HB 120,00 Euro 112,00 Euro 130,00 Euro

logo Mietpreise als pdf-File zum Ausdrucken öffnen.

Die genannten Mietpreise gelten pro Tag inkl. gesetzlicher Mwst.

Im Tagesmietpreis sind 250 km enthalten, je mehr Km werden 0,30 Euro berechnet. Ab einer Mietzeit von 21 Miettagen sind alle Km incl. Eine Übergabepauschale von 130 EUR wird einmalig erhoben. .

Stammkunden erhalten ab 14 Miettagen einen Nachlass von 3% auf die Tagesmietpreise. Bei einer Anmietung von über 27 Tagen erfragen sie bitte unsere Langzeitmietpreise.

Das Reisemobil kann am Vorabend des ersten Miettages übernommen werden und am letzten Miettag bis 14.00 h zurückgegeben werden. Bei Übergabe ist eine Kaution von 1.000 Euro (bar oder Euro-/ Visacard Abzug) zu hinterlegen.

 

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Aktionen

Aktion 1:

Osterferien und Herbstferien 14 Tage mieten ; 17 Tage fahren zum Nachsaisonpreis + halbe Übergabepauschale zahlen

Aktion 2:

Schnupperwochen in der Zeit vom 16.04. - 05.05.2012; 7 Tage incl. Übergabepauschale
Preisguppe A und B:: 665 Eur , C und D:: 725 Eur

Aktion 3:

Last Minute Angebote auf Anfrage.

 

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Der Gesamtpreis beinhaltet folgende Leistungen:

Ausführliche individuelle Einweisung in die Technik des Fahrzeug (ca.30min.)

  • Inlands- Auslandsschutzbrief
  • Vollkasko- Teilkaskoversicherung mit € 1.000 SB,
  • Glasschäden 180 €
  • 1L Toilettenchemikalien
  • 2x 11kg Gasflaschenfüllung, eine Flasche im Anbruch
  • Stromkabel ca. 25m mit Adapterstücken CEE
  • Frischwasserschlauch
  • Ausgleichskeile
  • Thermomatten fürs Führerhaus
  • Geschirr, Besteck und Töpfe

 

Weiter verfügen alle Fahrzeuge über:

  • Fahrerhausklimaanlage
  • Sicherheitspaket incl. Safe
  • Außenmarkise
  • Fahrradträger je nach Model für 2-4 Räder
  • Radio mit CD Spieler
  • Elektronische Umluftheizung mit Warmwasserbereitung
  • 113L Kühlschrank mit Gefrierfach
  • 2-3 flammen Gasherd
  • Frischwassertank 120L

 

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Mietbedingungen:

1. Mietpreise

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Der Mietpreis schließt ein :

  • gesetzliche vorgeschriebene Mehrwertsteuer
  • Ausstattung und Zubehör je nach Fahrzeugmodell
  • Wartungsdienste und Verschleißreparaturen
  • Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung
  • Vollkaskoversicherung mit SB 1000 € Teillkasko mit SB 1000 € ( Glasschäden SB 180 € ) ,
  • Elementarschäden ,Hagelschäden und bei Diebstahl mit SB 1000 €
  • Kilometerpauschale von 250 km/ Tag ( Mehrpreis pro Km siehe Preisliste )

Nicht eingeschlossen sind Paß-, Visagebühren, sonstige Versicherungen, sowie Kosten für Treibstoff. Unsere Leistungen begrenzen sich lediglich auf die Vermietung von Fahrzeugen. Sie sind keinesfalls im Sinne von touristischen Leistungen zu verstehen.


2. Reservierung und Rücktritt

Sie können bei Niep-Mobil Ihr Reisemobil persönlich und schriftlich buchen. Mit Ihrer Anmeldung auf Grundlage des Prospektes bieten Sie uns den Abschluß des Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande. Bei Rücktritt vom Vertrag sind folgende Anteile des Mietpreises zu zahlen :

  • Rücktritt bis 70 Tage vor Reiseantritt = 50 %
  • Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt = 70 %
  • Rücktritt bis 0 Tage vor Reiseantritt = 100 %

Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung.

Nichtabnahme des Reisemobils gilt als Rücktritt. Eine Unterbrechung oder Verkürzung der Reise verringert den Mietpreis nicht.


3. Bezahlung und Kaution

Bei Vertragsabschluß ist eine Mietanzahlung von 255 € zu entrichten. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu entrichten. Bei Fahrzeugübernahme hinterlegt der Mieter eine Kaution von 1000 € in Form von Eurocardabzug oder in bar. Die Kaution wird für Schäden am Mietfahrzeug herangezogen. Wird das Fahrzeug gereinigt und unbeschädigt zurückgebracht erhalten Sie die Kaution zurück.


4. Fahrzeugübergabe, Rückgabe und Reinigungsgebühren

Übergabe- und Rücknahmeort ist der Wohnort des Vermieters. Das Fahrzeug kann am Vorabend des 1. Miettages ab 19.00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettags bis 14.00 Uhr. Kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden, ist der Vermieter umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Der Mieter haftet voll für den sich aus der Verspätung eventuell ergebenen Schäden. Das Fahrzeug ist in gleichem technischen, frisch gereinigtem Zustand ( entleertem Abwassertank und Toilettentank ) und mit gefülltem Dieseltank zurückzubringen. Ist die Reinigung durch den Mieter ganz oder teilweise nicht erfolgt, so entstehen folgende Kosten :

  • WC Reinigung 80 €
  • Innenreinigung ab 30 €


Bei Übergabe und Rücknahme des Fahrzeuges wird vom Mieter und Vermieter gemeinsam ein Protokoll ausgefüllt und unterzeichnet, auf dem der Fahrzeugzustand festgehalten wird. Mieter und Vermieter sind verpflichtet, Schäden und Wertminderung des Fahrzeugs dem anderen unverzüglich und von sich aus mitzuteilen. Bei der Übergabe ist der Mieter in die Bedienung des Fahrzeuges sowie aller Ausstattungsgegenstände einzuweisen.


5. Berechtigte Fahrer / Sorgfallspflicht

Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muß 21 Jahre betragen. Seine Fahrerlaubniß ( Kasse 3 ) muß mindestens ein Jahr alt sein. Berechtigte Fahrer sind nur solche, die im Mietvertrag vermerkt sind. Der Mieter hat das Reisemobil sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Nach ca. 1000 km hat der Fahrer den Kühlwasserstand und den Motorölstand zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzufüllen. Motorenöl wird vom Vermieter gestellt. Der Fahrer hat angesichts der ungewohnten Fahrzeugmaße besonders konzentriert und vorsichtig zu fahren ( Durchfahrthöhen und Breiten beachten ).Insbesondere muß er sich beim Rangieren und Zurücksetzen von einer Hilfsperson einweisen lassen.


6. Verbotene Nutzung und Auslandsfahrten

Dem Mieter ist es untersagt, das Reisemobil zu verwenden :

  • zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugstests
  • zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen,radioaktiven oder sonstigen gefählichen Stoffen
  • zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind
  • zur Weitervermietung, Verleihung oder Überlassung

Mit Ausnahme von Kriegs- und Kriesengebieten, ehemaligen GUS Staaten, der Türkei sind Auslandsfahrten in die europäischen Länder möglich. Andere Auslandsfahrten müssen schriftlich genehmigt werden. Grundsätzlich muß das Reiseland im Mietvertrag festgehalten werden.

 

7. Reparaturen

Reparaturen, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis 100 €, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage entsprechender Rechnungen, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet. Die Reparatur muß in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Steht eine solche nicht zur Verfügung, so ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.


8. Verhalten bei Unfällen

Der Mieter muß bei Unfällen die Polizei verständigen, wenn das zur Feststellung des Verschuldens notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden, oder der voraussichtliche Schaden 500 € übersteigt. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind dem Vermieter sowie der Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Bei Schäden ist dem Vermieter ein Unfallbericht mit Skizze auszufüllen. Der Schadensbericht muß insbesondere die Personalien der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Bei jedem Unfall ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten.


9. Haftung der Mieter

Der Mieter haftet bei jedem Fahrzeugschaden bis max. 1000 € je Schadensfall. Er haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die verursacht werden durch:

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
  • Drogen- oder alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit
  • Mißachten maximaler Durchfahrtshöhen und breiten
  • Zurücksetzen und Rangieren ohne Einweisung durch eine Hilfsperson


Ebenfalls haftet der Mieter voll bei Unfallflucht oder wenn der Schaden dadurch entstanden ist, daß ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug fährt, es zu verbotenen Zwecken benutzt wurde oder sonst unsachgemäß behandelt wird. Darüberhinaus richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.


10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für reine Verschleißschäden, die der Mieter nicht schuldhaft mitverursacht hat. Bei Ausfall des Fahrzeuges besteht kein Anspruch auf Stellung eines Ersatzfahrzeuges. Lediglich die Leistungen des Autoreiseschutzbriefes könne in Anspruch genommen werden. Ansonsten bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.


11. Ergenzende Vereinbarungen

Alle ergänzenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

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